Pflegezusatzversicherung
Definition Pflegebedürftigkeit:
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, für die gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Hier sind insbesondere folgende Lebensbereiche maßgeblich:
Das Pflegefallrisiko steigt mit dem Lebensalter und kann jeden treffen!
Die Pflegeversicherung gehört seit 1995 zu den gesetzlichen Sozialversicherungen. Der Versicherungsbeitrag beträgt derzeit 1,7%(Stand 2008) vom Bruttoentgelt, dieser wird in der Regel jeweils zu 50% paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (Ausnahme: Sachsen).Allerdings wird der Beitrag zum 01. Juli 2008 um 0,25 % auf 1,95 % und für Kinderlose sogar auf 2,2 % steigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt im Leistungsfall jedoch nur einen Teil der anfallenden Kosten, gestaffelt nach der Pflegestufe. Wer aber im Fall einer Pflegebedürftigkeit seinen Kindern und Angehörigen finanziell nicht zur Last fallen will, sollte zusätzlich eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Diese minimiert bzw. schließt die Lücke zwischen gesetzlicher Leistung und tatsächlich anfallenden Kosten.
Sie wollen mehr über die private Pflegezusatzversicherung erfahren? Dann fordern Sie einfach über unser Kontaktformular Ihren persönlichen Versicherungsvergleich an − natürlich kostenlos und unverbindlich.VERGLEICHSANGEBOT ZUR PFLEGEVERSICHERUNG
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, für die gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Hier sind insbesondere folgende Lebensbereiche maßgeblich:
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- hauswirtschaftliche Versorgung
Das Pflegefallrisiko steigt mit dem Lebensalter und kann jeden treffen!
Die Pflegeversicherung gehört seit 1995 zu den gesetzlichen Sozialversicherungen. Der Versicherungsbeitrag beträgt derzeit 1,7%(Stand 2008) vom Bruttoentgelt, dieser wird in der Regel jeweils zu 50% paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (Ausnahme: Sachsen).Allerdings wird der Beitrag zum 01. Juli 2008 um 0,25 % auf 1,95 % und für Kinderlose sogar auf 2,2 % steigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt im Leistungsfall jedoch nur einen Teil der anfallenden Kosten, gestaffelt nach der Pflegestufe. Wer aber im Fall einer Pflegebedürftigkeit seinen Kindern und Angehörigen finanziell nicht zur Last fallen will, sollte zusätzlich eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Diese minimiert bzw. schließt die Lücke zwischen gesetzlicher Leistung und tatsächlich anfallenden Kosten.
Sie wollen mehr über die private Pflegezusatzversicherung erfahren? Dann fordern Sie einfach über unser Kontaktformular Ihren persönlichen Versicherungsvergleich an − natürlich kostenlos und unverbindlich.