Rentenversicherungen
Die private Altersvorsorge ist inzwischen unverzichtbar geworden. Heutzutage sollte jeder rechtzeitig privat
fürs Alter vorsorgen und sich nicht nur auf die schwache gesetzliche Versorgung verlassen. Denn durch die
demographische Verschiebung in unserer Gesellschaft, müssen immer weniger junge, arbeitende Menschen immer
mehr Rentner finanziell versorgen. Dies führt zwangsläufig in Zukunft zu einer Minimierung der gesetzlichen Rente.
Wer sich vor Altersarmut schützen und seinen Lebensstandard im Alter nicht minimieren will, dem bleibt nur die
private Vorsorge.
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung dient dazu, die Versorgungslücke der gesetzlicher Rente zu schließen. Das Rentenniveau liegt momentan bei ca. 70 Prozent, d.h. durchschnittlich bezieht ein Rentner 70 Prozent seines früheren Arbeitseinkommens. Es entsteht also eine Lücke von 30 Prozent, die die gesetzliche Rente nicht deckt. Eine private Rentenversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden, um diese Versorgungslücke zu schließen.
Die Riester-Rente
Die Notwendigkeit der privaten Vorsorge hat mittlerweile auch die Bundesregierung erkannt. Durch die sg. Riester-Rente fördert der Staat seit Anfang 2002 die eigene, private Vorsorge für den Ruhestand. Die Förderungen gibt es - mit Ausnahmen - nur für jene, die in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen, also alle festangestellten Arbeitnehmer, aber z.B. auch Beamte und Bundeswehrangehörige.
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Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung dient dazu, die Versorgungslücke der gesetzlicher Rente zu schließen. Das Rentenniveau liegt momentan bei ca. 70 Prozent, d.h. durchschnittlich bezieht ein Rentner 70 Prozent seines früheren Arbeitseinkommens. Es entsteht also eine Lücke von 30 Prozent, die die gesetzliche Rente nicht deckt. Eine private Rentenversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden, um diese Versorgungslücke zu schließen.
Die Riester-Rente
Die Notwendigkeit der privaten Vorsorge hat mittlerweile auch die Bundesregierung erkannt. Durch die sg. Riester-Rente fördert der Staat seit Anfang 2002 die eigene, private Vorsorge für den Ruhestand. Die Förderungen gibt es - mit Ausnahmen - nur für jene, die in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen, also alle festangestellten Arbeitnehmer, aber z.B. auch Beamte und Bundeswehrangehörige.
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