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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz BAV, stellt neben der gesetzlichen und privaten Vorsorge die dritte Säule der Altersversorgung da. Seit 2002 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet seinen Arbeitnehmern auf Wunsch eine Vorsorge per BAV anzubieten.

Dieses Vorsorgeprodukt bringt durch Abzug der Versicherungsbeiträge vom Bruttoeinkommen interessante Steuervorteile sowie Sparmöglichkeiten bei den Sozialabgaben mit sich. Dabei kann der Arbeitnehmer zwischen folgenden Durchführungswegen wählen: Rürup-Rente

Seit Anfang 2005 ist die Rürup-Rente auf dem Markt. Dieses Rentenmodell wird durch Steuervorteile seitens des Staates subventioniert. Im Jahr 2005 können 60 % der Jahresbeiträge, maximal 12.000 Euro, als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Satz wird jährlich um 2 % erhöht, so dass im Jahr 2025 bereits 100 % der Beiträge, maximal 20.000 Euro, steuerlich abgesetzt werden können. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe als absetzbar. In der Auszahlungsphase wird die Rente nach dem Alterseinkünftegesetz versteuert, der Steuersatz beträgt im Jahr 2005 50 % und steigt ebenfalls jährlich um 2% an, d. h. im Jahre 2040 wird der Steuersatz bei 100 % liegen. Der bei Renteneintritt geltenende Steuersatz gilt für die gesamte Rentenzeit.


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